Moritz SteinbachMitgründer & CEO von Talentigo
Gehaltstransparenz ist keine Gestaltungsfrage am Ende einer Stellenanzeige. Sie betrifft Rollenarchitektur, Budget, Gesprächsführung und die Frage, wie nachvollziehbar Vergütungsentscheidungen im Unternehmen sind.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht vor, dass Bewerbende Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne spätestens vor dem Interview erhalten und dass nach der Gehaltshistorie nicht gefragt wird. Für die nationale Umsetzung und konkrete Rechtslage sollten Unternehmen ihre Rechtsberatung einbeziehen.
Eine Spanne macht eine Position vergleichbar. Sie zwingt Hiring Manager und HR, Verantwortungsniveau, Standort, kritische Kompetenzen und Entwicklungsspielraum vor der Veröffentlichung zu klären. Das senkt spätere Überraschungen – auf beiden Seiten.
Diese Punkte gehören zusammen: Ohne ein klares Rollenprofil bleibt die Spanne beliebig, ohne nachvollziehbare Kriterien wirkt sie im Gespräch verhandelbar nach Gefühl. Legen Sie deshalb zuerst den Rahmen fest und übersetzen Sie ihn anschließend in eine verständliche Formulierung für Kandidat:innen.
Eine transparente Anzeige wirkt nur glaubwürdig, wenn Interview, Angebot und spätere Zusammenarbeit dazu passen. Teams sollten deshalb Absagen, Interviewleitfäden und Angebotsfreigaben gemeinsam betrachten. So wird aus einer Compliance-Aufgabe ein klarerer Recruiting-Prozess.
Ein mittelständisches Softwareunternehmen stellt eine Senior-HR-Generalist-Rolle aus. Vor der Veröffentlichung einigen sich HR und Fachbereich auf eine Spanne von 62.000 bis 72.000 Euro, dokumentieren drei Einordnungskriterien (Teamgröße, Projektverantwortung, HRIS-Erfahrung) und formulieren in der Anzeige: „Je nach Profil und Verantwortung 62.000–72.000 Euro.“ Im Erstgespräch nennen alle Interviewenden dieselben Kriterien. Ergebnis: weniger Rückfragen zur Vergütung und kürzere Gespräche, weil Erwartungen früh klar sind.
Die Richtlinie verlangt Informationen zum Einstiegsgehalt oder zur Spanne spätestens vor dem Interview. Ob und wie ihr sie in der Anzeige selbst nennt, hängt von eurer Umsetzung und rechtlicher Beratung ab – entscheidend ist, dass Kandidat:innen früh eine realistische Einordnung erhalten.
Nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollen Arbeitgeber Bewerbende nicht nach der bisherigen Vergütung befragen. Die nationale Umsetzung und Ausnahmen solltet ihr mit eurer Rechtsberatung klären.
Neben dem Grundgehalt sollten variable Bestandteile und relevante Benefits klar sein – und was innerhalb der Spanne verhandelbar ist. Ohne diese Einordnung wirkt eine Zahl im Gespräch schnell unvollständig.
Ja, wenn die Spanne glaubwürdig bleiben soll. Wenn jede Person andere Kriterien nennt, entsteht bei Kandidat:innen der Eindruck von Willkür – unabhängig davon, ob die Spanne in der Anzeige steht.
Wer Gehalt früh und nachvollziehbar einordnet, spart nicht automatisch jedes Gespräch. Aber er schafft eine belastbarere Grundlage für die Gespräche, die wirklich stattfinden.
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